Der Mutualitätsfonds Start
Was ist START und welche sind seine Ziele?
Der vom Genossenschaftsverband Coopbund gegründete Mutualitätsfonds Start fördert und unterstützt neue Genossenschaften und Initiativen zur Entwicklung der genossenschaftlichen Zusammenarbeit in Südtirol. Vor allem in der Startup-Phase hilft Start den Genossenschaften „unter die Arme“ mit Beteiligungen am Gesellschaftskapital, Finanzierungen und Gewährung von Bürgschaften.
Der Fonds wird durch die obligatorische Überweisung von 3% des Jahresgewinnes der an Coopbund angeschlossenen Genossenschaften finanziert, so wie es der Art. 11 des Gesetzes nr. 59 vom 31. Januar 1992 vorsieht. Genossenschaften, welche dieser Pflicht nicht nachkommen, erfüllen nicht die Voraussetzung der Mutualität und verlieren dadurch alle daraus schließenden Vorteile. Ein grundlegendes Merkmal der Genossenschaften ist nämlich die Förderung der Entstehung von neuen Genossenschaften durch direkte und indirekte Beihilfen.
Die obligatorische Überweisung von 3% des Jahresgewinnes
Innerhalb von 60 Tagen nach Genehmigung der Jahresbilanz ist jede Mitgliedsgenossenschaft von Coopbund verpflichtet 3% des Jahresgewinns auf folgendes Bankkonto zu überweisen:
IBAN: IT 10J 0808111604000311003634
Ist der aus dem Jahresgewinn resultierende Betrag niedriger als 10,33 €, so ist die Genossenschaft nicht verpflichtet, die Überweisung zu tätigen.
Sollte die Genossenschaft an zwei oder mehreren Genossenschaftsverbänden angeschlossen sein, so muss der Betrag zu gleichen Teilen in den jeweiligen Fonds der Verbände eingezahlt werden.
Wie kann man eine Finanzierung von START beantragen
Die Mitgliedsgenossenschaften von Coopbund können eine Finanzierung beantragen, indem sie dem Vorstand von START eine Anfrage zusenden. Der Anfrage müssen eine Reihe von Unterlagen beigelegt werden. Die Genossenschaft muss nämlich nachweisen, dass das zu finanzierende Projekt tragbar und zukunftsfähig ist. Für weitere Informationen zum Finanzierungsantrag kann man sich direkt an START wenden.
Die von START gewährten Finanzierungen müssen von der Genossenschaft zurückbezahlt werden. Anzahl und Höhe der Beträge werden gemeinsam mit der Genossenschaft vereinbart.
Für weitere Informationen:
start@coopbund.coop