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Genossenschaftsformen

Die Genossenschaften werden je nach Tätigkeit und nach der im Statut vorgesehenen und effektiv verfolgten wechselseitigen Zielsetzung eingeordnet. Die Kategorien in welche die Genossenschaften eingetragen werden können sind folgende:

 

Sozialgenossenschaften

Die Sozialgenossenschaften verfolgen das allgemeine Interesse der Gemeinschaft: sie setzen sich für die persönliche Förderung und soziale Integration der Bürger ein. 

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Bürgergenossenschaften

Bürgergenossenschaften sind genossenschaftlich organisierte Unternehmen, bei denen die Bürger*innen selbst die Initiative ergreifen und der Gemeinschaft vor Ort Dienstleistungen erbringen und/oder Produkte anbieten. Diese immer beliebtere Organisationsform wird in besonderer Weise den spezifischen Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht, weil sie eben „von den Bürger*innen für die Bürger*innen“ entsteht.

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Produktions- und Arbeitsgenossenschaften

Produktions- und Arbeitsgenossenschaften beiten den Mitgliedern bessere Arbeitsbedingungen gegenüber jenen am freien Arbeitsmarkt.

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Wohnbaugenossenschaften

Wohnbaugenossenschaften setzen sich zum Ziel, das Wohnbedürfnis der Personen zu decken. Sie realisieren Wohnungskomplexe, welche den Mitgliedern zugewiesen werden.

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Konsumgenossenschaften

Die Mitglieder der Konsumgenossenschaften sind Verbraucher, welche sich zum Ziel gesetzt haben, sich die Lieferung von Konsumgütern und dauerhaften Gütern zu günstigeren Preisen als jenen am Markt zu sichern. 

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Einzelhändlergenossenschaften

Die Mitglieder der Einzelhändlergenossenschaften sind Unternehmer, welche Tätigkeiten im Bereich Handel ausüben und Dienstleistungen des gemeinsamen Einkaufs, der Verwaltungs- und Finanzdienstleistungen anbieten.

Energiegenossenschaften

Energiegenossenschaften geben Bürgern die Möglichkeit, vor Ort in nachhaltige Energieprojekte zu investieren.

Garantiegenossenschaften

Garantie- und Kreditkonsortien sowie -genossenschaften sind Genossenschaften, welche das Ziel haben, Bürgschaften für ihre Mitglieder zu leisten, um den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern.

Landarbeitergenossenschaften

Die Mitglieder der Landarbeitergenossenschaften sind Landwirte, welche die direkte Tätigkeit oder die landwirtschaftliche Führung ausüben.

Landwirtschaftliche Genossenschaften

Landwirtschaftliche Genossenschaften sind Genossenschaften, deren Ziel die Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktion und die Bereitstellung und Führung von nützlichen Dienstleistungen in der Landwirtschaft ist.

Kreditgenossenschaften

Raiffeisenkassen bzw. Kreditgenossenschaften sind Genossenschaften welche das Ziel haben, die finanziellen Bedürfnisse der Mitglieder und der Kunden zu befriedigen. Diese sind ständig darauf bedacht, die Qualität und Wirtschaftlichkeit der angebotenen Produkte zu verbessern.

Genossenschaftskonsortien

Genossenschaftskonsortien sind Unternehmen, welche von Genossenschaften gegründet werden, um eine gemeinsame wirtschaftliche Tätigkeit, die Koordination der Produktion oder Ausübung gemeinsamer Dienstleistungen zu erbringen.

Landwirtschaftliche Anlieferungs- und Zuchtgenossenschaften

Die Mitglieder der landwirtschaftliche Anlieferungs- und Zuchtgenossenschaften sind landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Beziehung zur Genossenschaft basiert auf dem Einbringen von Produkten.

Andere Genossenschaften

In der Klassifizierung des Genossenschaftsregisters von Bozen werden so jene Genossenschaften definiert, welche nicht in den bisher aufgezählten Kategorien des Registers eingeordnet werden können.

 

 


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