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Öffentliche Aufträge: Zusatzabkommen zu den Arbeitskosten in Sozialgenossenschaften unterzeichnet

04.02.2026

Coopbund Alto Adige Südtirol, Raiffeisenverband Südtirol und AGCI Alto Adige Südtirol auf der Arbeitgeberseite sowie die Gewerkschaften CGIL/AGB, SGBCISL-ÖDV-FP e Fisascat, UIL-SGK und ASGB haben ein gemeinsames Abkommen unterzeichnet, das einen abgestimmten und gemeinsam getragenen Weg für den Sektor in Südtirol darstellt.

 

Mit der Unterzeichnung des Zusatzabkommens zu den Arbeitskosten im Bereich der Sozialgenossenschaften in der Autonomen Provinz Bozen wurde ein wichtiger Schritt gesetzt. Ziel ist eine verlässliche und nachvollziehbare Festlegung sowie Anerkennung der Personalkosten bei öffentlichen Ausschreibungen. Das Abkommen ist das Ergebnis eines strukturierten und gemeinsamen Abstimmungsprozesses zwischen den Genossenschaftsverbänden und den vergleichsweise repräsentativsten Gewerkschaftsorganisationen.

 

Unterzeichnet wurde das Abkommen von Coopbund Alto Adige Südtirol, Raiffeisenverband Südtirol und AGCI Alto Adige Südtirol auf Arbeitgeberseite sowie von CGIL/AGB, SGBCISL-ÖDV-FP e Fisascat, UIL-SGK und ASGB auf Arbeitnehmerseite. Damit wird ein von breiter Mehrheit getragener Ansatz für Südtirols Sozialgenossenschaften bestätigt.

 

Notwendig geworden war dieses Abkommen, um den öffentlichen Auftraggebern eine klare und vor allem einheitliche Grundlage für die Berechnung der Personalkosten in öffentlichen Vergabeverfahren auf der Grundlage des Artikels 11 des Gesetzesdekrets Nr. 36/2023 zur Verfügung zu stellen.

 

In Südtirol wenden Sozialgenossenschaften nämlich den nationalen Kollektivvertrag für Sozialgenossenschaften an, ergänzt durch den territorialen Kollektivvertrag, welcher einen wesentlichen Einfluss auf die Arbeitskosten hat. Die nationalen ministeriellen Kostentabellen hingegen berücksichtigen diese territorialen Besonderheiten nicht. Eine landesweite Referenztabelle fehlte bislang.

 

Nonostante le interlocuzioni avviate con i soggetti istituzionalmente competenti, non si è giunti alla definizione di uno strumento tecnico condiviso. In questo contesto, le parti sociali hanno deciso di assumersi direttamente la responsabilità di colmare questo vuoto, elaborando e sottoscrivendo un Accordo Integrativo condiviso.

 

Mit den zuständigen institutionellen Stellen konnte bislang noch kein gemeinsamer Weg gefunden werden.  Daher haben die Sozialpartner beschlossen, dieses Zusatzabkommen auszuarbeiten und zu unterzeichnen. Dem Abkommen beigefügt sind Tabellen zu den durchschnittlichen Stundenarbeitskosten in Südtirol, die auf Grundlage des nationalen und territorialen Kollektivvertrags erstellt wurden Diese dienen als Orientierungsrahmen für die Vergabe sozialer, erzieherischer, betreuender, sozial-gesundheitlicher und umweltbezogener Dienstleistungen im Rahmen öffentlicher Aufträge, oder auch Vereinbarungen mit Sozialgenossenschaften der Typen A und B.
 

 

Zielsetzungen des Abkommens sind:

  • Unterstützung der öffentlichen Auftraggeber bei der korrekten Ermittlung der Personalkosten
  • Sicherstellung einer kohärenten Anwendung der nationalen und territorialen Kollektivverträge
  • Angemessene Anerkennung der in Sozialgenossenschaften geleisteten Arbeit
  • Sicherung der Dienstleistungsqualität und der Beschäftigungsstabilität
     

Das Abkommen ist zugleich Ausdruck einer langjährigen, konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Genossenschaftsverbänden und Gewerkschaften zu Fragen der Arbeit, der öffentlichen Auftragsvergabe und der Dienstleistungsqualität in Südtirol.

 

Die Unterzeichner wünschen sich, dass das Abkommen ein praxisnahes Instrument für alle beteiligten Akteure darstelle und zu einem Vergabesystem beitragen möge, das auf Fairness, Transparenz und der Einhaltung der kollektivvertraglichen Regelungen basiert.